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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 23. Juni 2026

A. Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Anbieterin und Kontakt

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit der Wasenalp AG, Unterdorf 41, 3942 Raron, Betreiberin des Berggasthauses Wasenalp in Rothwald am Simplon.

Kontakt:

Wasenalp AG
Berggasthaus Wasenalp
3901 Rothwald / Brig

Telefon: +41 (0)27 923 23 70
E-Mail: info@wasenalp.ch


Art. 2 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen der Wasenalp AG, insbesondere für Reservationen von Zimmern, Schlafplätzen, Tischen, Restaurantleistungen, Gruppenanlässe, Seminare, Firmenanlässe, Kurse, Aktivitäten, Eisbaden, Transporte, Gutscheine, Shop-Bestellungen sowie weitere Dienstleistungen.

Für Gruppen, Seminare, Firmenanlässe, Vereine, Veranstaltungen und Anlässe gelten zusätzlich die besonderen Bestimmungen ab Art. 20 dieser AGB.

Abweichende Vereinbarungen, Offerten oder Reservationsbestätigungen gehen diesen AGB vor, sofern sie schriftlich bestätigt wurden.


Art. 3 Vertragsabschluss und Reservationen

Reservationen und Buchungen werden für die Wasenalp AG verbindlich, sobald sie durch die Wasenalp AG schriftlich bestätigt wurden oder über ein von der Wasenalp AG anerkanntes Reservations- oder Buchungsportal bestätigt sind.

Als schriftliche Bestätigung gelten insbesondere E-Mail, Brief, digitale Buchungsbestätigung oder Bestätigung über ein Online-Reservationssystem.

Ohne schriftliche Bestätigung der Wasenalp AG oder eines anerkannten Reservationsportals besteht kein verbindlicher Anspruch auf Tische, Zimmer, Schlafplätze, Aktivitäten oder weitere Leistungen.

Bei Reservationen am Anreisetag oder am Tag der Leistungserbringung kommt der Vertrag mit Annahme durch die Wasenalp AG zustande.


Art. 4 Leistungen und Leistungsumfang

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Schweizer Franken inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Euro werden nach Möglichkeit akzeptiert. Es gilt der von der Wasenalp AG angewandte Tageskurs. Ein Anspruch auf Zahlung in Euro besteht nicht.

Preisänderungen bleiben vorbehalten, sofern eine Leistung noch nicht verbindlich bestätigt wurde. Gesetzliche Änderungen, insbesondere Änderungen der Mehrwertsteuer oder anderer Abgaben, können auch nach Vertragsabschluss berücksichtigt werden, sofern sie die vereinbarte Leistung betreffen.


Art. 6 Zahlung

Zahlungen sind je nach Vereinbarung vor Ort, per Vorkasse, per Rechnung, per Kredit- oder Debitkarte oder über ein Online-Zahlungssystem möglich.

Die Wasenalp AG kann Vorauszahlungen, Kreditkartengarantien oder andere Sicherheiten verlangen. Ohne fristgerechte Leistung der verlangten Vorauszahlung oder Sicherheit kann die Wasenalp AG die Reservation nach vorgängiger Mitteilung aufheben oder die reservierten Leistungen anderweitig vergeben.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Allfällige Zahlungsgebühren werden, soweit zulässig, transparent ausgewiesen.


Art. 7 Besondere Lage, Wetter und Betrieb auf 2000 m ü. M.

Die Wasenalp liegt in alpiner Lage. Wetter, Schnee, Eis, Strassenzustand, Lawinensituation, technische Störungen, behördliche Anordnungen oder andere Umstände können den Betrieb, die Anreise oder einzelne Leistungen beeinflussen.

Die Wasenalp AG bemüht sich, vereinbarte Leistungen zuverlässig zu erbringen. Kann eine Leistung aus Sicherheitsgründen, wetterbedingt, aufgrund höherer Gewalt oder aus Gründen ausserhalb des Einflussbereichs der Wasenalp AG nicht oder nur teilweise erbracht werden, sucht die Wasenalp AG nach Möglichkeit eine angemessene Ersatzlösung.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatz für Reise-, Unterkunfts- oder Folgekosten, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


Art. 8 Verhalten der Gäste und Hausordnung

Die Gäste verpflichten sich, auf andere Gäste, das Team der Wasenalp AG, die Räumlichkeiten, die Natur und die Umgebung Rücksicht zu nehmen.

Den Anweisungen des Teams ist Folge zu leisten, insbesondere bei Sicherheitsfragen, Wetterrisiken, Nutzung von Anlagen, Verhalten im Haus, auf der Terrasse, bei Aktivitäten und beim Eisbaden.

Die Wasenalp AG kann Gäste von Leistungen ausschliessen oder des Hauses verweisen, wenn sie andere Personen gefährden, den Betrieb stören, gegen Sicherheitsanweisungen verstossen oder sich unangemessen verhalten. Bereits bezahlte Leistungen werden in solchen Fällen nicht zurückerstattet, soweit gesetzlich zulässig.

 

Art. 9 Annullationen allgemein

Annullationen, Änderungen und Reduktionen von Reservationen müssen der Wasenalp AG möglichst frühzeitig mitgeteilt werden.

Massgebend für die Berechnung von Annullationskosten ist der Eingang der schriftlichen Annullation bei der Wasenalp AG. Bei Eingang an Samstagen, Sonntagen oder allgemeinen Feiertagen gilt der nächste Werktag als Eingangstag.

Die Wasenalp AG empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Annullationskostenversicherung.


B. Besondere Bestimmungen für Individualgäste, Zimmer, Gastronomie, Aktivitäten und Gutscheine


Art. 10 Zimmer, Schlafplätze und Aufenthalt

Sofern nicht anders vereinbart, ist der Zimmerbezug bei Individualreservationen am Anreisetag ab 15.00 Uhr möglich. Die Zimmer und Schlafplätze sind am Abreisetag bis spätestens 10.30 Uhr freizugeben.

Bei Gruppen gelten die besonderen Bestimmungen ab Art. 20.

Reservierte Zimmer oder Schlafplätze, die am Anreisetag nicht bis spätestens 18.00 Uhr bezogen werden, können durch die Wasenalp AG anderweitig vergeben werden. Dies gilt nicht, wenn eine spätere Anreise ausdrücklich vereinbart oder die Reservation durch Vorauszahlung garantiert wurde.

Nicht eingenommene Mahlzeiten, verspätete Anreisen, frühere Abreisen oder nicht genutzte Leistungen berechtigen grundsätzlich nicht zu einer Rückerstattung.


Art. 11 Annullation von Zimmern, Schlafplätzen und Einzelleistungen

Für die Annullation von Zimmern, Schlafplätzen und damit verbundenen Leistungen durch Individualgäste gelten, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, folgende Annullationskosten:

  • bis 2 Tage vor Ankunft: keine Annullationskosten
  • 2 bis 0 Tage vor Ankunft: 100 % der vereinbarten Leistungen

Als vereinbarte Leistungen gelten insbesondere Unterkunft, gebuchte Verpflegung, Pauschalen und weitere bestätigte Leistungen.


Art. 12 Mahlzeiten und Restaurantleistungen

Die aktuellen Essenszeiten, Angebote und Menüs werden auf der Website, vor Ort oder in der Reservationsbestätigung kommuniziert.

Nicht eingenommene Mahlzeiten werden nicht vergütet, sofern sie Bestandteil einer bestätigten Reservation, Pauschale oder Offerte sind.

Für besondere Tage, insbesondere Silvester, kann die Wasenalp AG spezielle Menüs, Mindestkonsumationen oder besondere Reservationsbedingungen festlegen.


Art. 13 Tischreservationen und No-Show

Tischreservationen sind zeitlich begrenzte Reservationen. Bei hoher Auslastung kann die Wasenalp AG den Tisch nach Ablauf des vereinbarten Zeitfensters oder bei verspäteter Anreise weitergeben.

Tischreservationen, die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin annulliert werden, können der Wasenalp AG in Rechnung gestellt werden.

Die No-Show-Gebühr beträgt CHF 60.00 pro reservierte Person. An Silvester beträgt die No-Show-Gebühr CHF 100.00 pro reservierte Person.

Bei Tischreservationen ab 8 Personen oder bei Reservationen ausserhalb der offiziellen Öffnungszeiten kann die Wasenalp AG besondere Bedingungen festlegen. Wird für eine Gruppe ausserhalb der offiziellen Öffnungszeiten geöffnet und erscheinen weniger Personen als vereinbart, kann die Wasenalp AG die fehlenden Personen bis zur vereinbarten Mindestpersonenzahl mit der entsprechenden No-Show-Gebühr verrechnen.


12. Eingebettete Inhalte und externe Dienste

 Unsere Website kann Inhalte oder Funktionen von Drittanbietern enthalten, zum Beispiel:

  • Karten- oder Routenfunktionen
  • Videos
  • Social-Media-Inhalte
  • Bewertungsplattformen
  • Buchungs- oder Zahlungsfunktionen
  • Wetter- oder Webcam-Integrationen

Beim Aufruf solcher Inhalte können Daten wie IP-Adresse, Geräteinformationen oder Nutzungsdaten an die jeweiligen Anbieter übermittelt werden.

Für die Datenbearbeitung durch diese Drittanbieter gelten deren eigene Datenschutzbestimmungen.


Art. 14 Kinder, Babys und Hunde

Preise und Bedingungen für Kinder, Babys und Hunde richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste oder der Reservationsbestätigung.

Hunde sind nach vorgängiger Anmeldung willkommen. Für Hunde kann eine Gebühr erhoben werden. Hunde dürfen nicht in Betten oder auf Schlafplätzen übernachten. Die Halterinnen und Halter haften für Schäden und Verunreinigungen, die durch ihre Hunde verursacht werden.


Art. 15 Shop-Bestellungen und Gutscheine

Shop-Bestellungen und Gutscheine werden grundsätzlich erst nach Zahlungseingang versendet oder freigegeben.

Bestellte Waren und Gutscheine werden nicht zurückgenommen, sofern kein gesetzlicher Anspruch auf Rückgabe, Ersatz oder Rückerstattung besteht.

Gutscheine sind nur im Original oder in der von der Wasenalp AG anerkannten digitalen Form gültig. Der Gutscheinwert ist massgebend. Gutscheine können für Leistungen der Wasenalp AG eingelöst werden, sofern die gewünschte Leistung verfügbar und vorgängig reserviert ist.

Gutscheine werden nicht bar ausbezahlt. Eine Einlösung nach Ablauf einer auf dem Gutschein angegebenen empfohlenen Einlösefrist kann von einer vorgängigen Rücksprache mit der Wasenalp AG abhängig gemacht werden. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.


Art. 16 Aktivitäten, Kurse und Outdoor-Angebote

Für Aktivitäten, Kurse, Touren und Outdoor-Angebote gelten die in der Ausschreibung, Offerte oder Reservationsbestätigung genannten Voraussetzungen, Zeiten, Leistungen und Preise.

Die Teilnehmenden sind dafür verantwortlich, dass sie gesundheitlich, konditionell und ausrüstungstechnisch für die gebuchte Aktivität geeignet sind.

Die Wasenalp AG kann Teilnehmende aus Sicherheitsgründen von Aktivitäten ausschliessen, insbesondere bei ungenügender Ausrüstung, fehlender körperlicher Eignung, Alkohol- oder Drogeneinfluss, Missachtung von Anweisungen oder erkennbaren Sicherheitsrisiken. Eine Rückerstattung erfolgt in solchen Fällen nicht, soweit gesetzlich zulässig.


16. Aufbewahrungsdauer

Wir speichern Personendaten nur so lange, wie es für den jeweiligen Zweck notwendig ist.

Daten im Zusammenhang mit Buchungen, Rechnungen, Zahlungen und Geschäftsunterlagen bewahren wir in der Regel während der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auf.

Andere Daten löschen oder anonymisieren wir, sobald sie für den ursprünglichen Zweck nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen oder berechtigten Gründe für eine längere Aufbewahrung bestehen.


Art. 17 Annullation von Aktivitäten und Kursen durch Teilnehmende

Bei Annullation einer Aktivität oder eines Kurses durch Teilnehmende gelten, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, folgende Annullationskosten:

  • ab Anmeldebestätigung: 50 % des Pauschalpreises
  • 19 bis 15 Tage vor Beginn: 75 % des Pauschalpreises
  • 14 bis 0 Tage vor Beginn: 100 % des Pauschalpreises

Bei Abbruch einer Aktivität, Tour oder eines Kurses durch Teilnehmende besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Die Wasenalp AG empfiehlt den Abschluss einer Annullationskostenversicherung.


Art. 18 Rücktritt oder Absage von Aktivitäten durch die Wasenalp AG

Die Wasenalp AG kann Aktivitäten, Kurse oder Touren aus wichtigen Gründen absagen oder abbrechen, insbesondere bei zu geringer Teilnehmerzahl, ungünstigen Wetter- oder Schneeverhältnissen, Sicherheitsrisiken, technischen Problemen, Krankheit der Leitungsperson, behördlichen Massnahmen oder höherer Gewalt.

Bei Absage durch die Wasenalp AG wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin oder eine Ersatzleistung angeboten. Ist dies nicht möglich oder nicht zumutbar, wird der bereits bezahlte Preis für die nicht erbrachte Leistung zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


Art. 19 Eisbaden / Outdoor Iceplunge

Die Benützung des Eisbadens erfolgt auf eigene Verantwortung und ist nur nach vorgängiger Einweisung oder gemäss den Anweisungen der Wasenalp AG gestattet.

Die Benützung ist nur Personen ab 18 Jahren erlaubt. Die Benützung alleine ist nicht gestattet.

Jede Person ist selbst dafür verantwortlich, vor der Benützung abzuklären, ob ihr gesundheitlicher Zustand ein Eisbad zulässt. Eisbaden kann Herz, Kreislauf und Atmung stark belasten. Bei Unsicherheiten, gesundheitlichen Vorbelastungen oder erstmaliger Benützung empfiehlt die Wasenalp AG ausdrücklich, vorher ärztlichen Rat einzuholen oder die Benützung fachkundig begleiten zu lassen.

Wege, Treppen und Einstiege können vereist, nass oder rutschig sein. Den Sicherheitsanweisungen ist zwingend Folge zu leisten.

Aus hygienischen Gründen dürfen im Bereich des Eisbadens keine Speisen und Getränke konsumiert werden. Rauchen ist nicht gestattet.

Die Wasenalp AG kann das Eisbaden aus hygienischen, technischen, wetterbedingten oder sicherheitsrelevanten Gründen jederzeit schliessen. Daraus entsteht kein Anspruch auf Entschädigung, soweit das Eisbaden nicht als gesondert bezahlte Hauptleistung gebucht wurde. Wurde das Eisbaden als gesondert bezahlte Hauptleistung gebucht und kann es durch die Wasenalp AG nicht erbracht werden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin oder eine angemessene Ersatzlösung angeboten.


Art. 20 Transporte

Transporte werden nur durchgeführt, wenn sie ausdrücklich vereinbart und durchführbar sind.

Die Wasenalp AG entscheidet nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung von Wetter, Strassenverhältnissen, Sicherheit, Fahrzeugverfügbarkeit und betrieblichen Möglichkeiten, ob ein Transport durchgeführt werden kann.

Kann ein Transport nicht durchgeführt werden, bestehen keine weitergehenden Ansprüche gegen die Wasenalp AG, insbesondere keine Ansprüche auf Ersatz von Mehrkosten gegenüber Drittanbietern, soweit gesetzlich zulässig.

Für Gepäck und empfindliche Gegenstände im Gepäck übernimmt die Wasenalp AG keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.


C. Besondere Bestimmungen für Gruppen, Seminare, Firmen, Vereine und Veranstaltungen


Art. 21 Anwendungsbereich Gruppen und Veranstaltungen

Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten für Gruppen, Seminare, Firmenanlässe, Vereinsanlässe, private Feiern, Veranstaltungen, Gruppenübernachtungen, Gruppenessen, exklusive Öffnungen, Raummieten und ähnliche Anlässe.

Sie gelten insbesondere dann, wenn eine Offerte erstellt wurde, mehrere Leistungen kombiniert werden oder eine Reservation für eine Gruppe vorgenommen wird.


Art. 22 Offerten, Optionen und Reservationsbestätigung

Offerten der Wasenalp AG sind während 30 Tagen gültig, sofern in der Offerte keine andere Frist genannt wird. Nach Ablauf dieser Frist ist die Wasenalp AG nicht mehr an die Offerte gebunden.

Die Wasenalp AG behält sich vor, aus wichtigen Gründen von einer noch nicht angenommenen Offerte zurückzutreten.

Optionen sind während der vereinbarten Optionsfrist für beide Parteien verbindlich. Nach Ablauf der Optionsfrist kann die Wasenalp AG die reservierten Daten, Räume, Zimmer, Schlafplätze und Leistungen ohne weitere Rückfrage anderweitig vergeben.

Eine Gruppenreservation wird verbindlich, sobald die Offerte durch den Gast, die Auftraggeberin oder den Auftraggeber telefonisch oder schriftlich akzeptiert wurde oder sobald eine verlangte Vorauszahlung fristgerecht geleistet wurde.


Art. 23 Zimmerbezug und Räumlichkeiten bei Gruppen

Bei Gruppen ist der Zimmerbezug, sofern nicht anders vereinbart, ab 15.00 Uhr möglich. Die Wasenalp AG bemüht sich, Zimmer und Schlafplätze nach Möglichkeit früher bereitzustellen.

Am Abreisetag sind Zimmer und Schlafplätze, sofern nicht anders vereinbart, bis spätestens 10.00 Uhr freizugeben.

Die Nutzungsdauer von Räumen, Terrassenbereichen, Seminarbereichen oder weiteren Flächen richtet sich nach der Reservationsbestätigung. Eine Nutzung ausserhalb der vereinbarten Zeiten, insbesondere Aufbau, Einrichtung, Proben, Vorbereitung am Vorabend oder längere Nutzung, kann separat verrechnet werden.


Art. 24 Teilnehmerzahl und Rechnungsbasis

Die definitive Teilnehmerzahl ist der Wasenalp AG spätestens 2 Tage vor dem Anlass schriftlich mitzuteilen, sofern in der Offerte oder Reservationsbestätigung keine andere Frist vereinbart wurde.

Die fristgerecht gemeldete Teilnehmerzahl gilt als verbindlich und dient als Rechnungsbasis.

Nehmen mehr Personen als gemeldet teil, wird nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet. Die Wasenalp AG bemüht sich, zusätzliche Personen nach Möglichkeit zu berücksichtigen, kann dies jedoch nicht garantieren.

Bei einer Reduktion der Teilnehmerzahl nach Ablauf der Meldefrist kann die Wasenalp AG die bestätigte Teilnehmerzahl oder die nicht mehr anderweitig verwertbaren Leistungen verrechnen.


Art. 25 Preise, Vorauszahlung und Rechnung bei Gruppen

Die vereinbarten Preise richten sich nach der Offerte oder Reservationsbestätigung und verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

Die Wasenalp AG ist berechtigt, eine Vorauszahlung von bis zu 25 % der vereinbarten Leistungen zu verlangen. Bei grösseren Anlässen, exklusiven Öffnungen oder besonderen Vereinbarungen können abweichende Zahlungsmodalitäten vereinbart werden.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Nicht oder nur teilweise eingenommene Mahlzeiten, frühere Abreisen, verkürzte Seminardauer, nicht genutzte Räume, nicht benutzte Schlafplätze oder ähnliche Umstände berechtigen nicht zu einer Rückvergütung, sofern die Leistungen gemäss Reservation bereitgestellt wurden.


Art. 26 Annullation von Gruppen, Seminaren und Veranstaltungen durch den Gast

Ein Rücktritt oder eine vollständige Annullation durch den Gast, die Auftraggeberin oder den Auftraggeber muss schriftlich erfolgen.

Bei vollständiger Annullation eines Gruppenanlasses, Seminars, Firmenanlasses, Vereinsanlasses oder einer Veranstaltung gelten, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, folgende Annullationskosten:

  • ab 91 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00
  • 60 bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30 % der reservierten Leistungen
  • 30 bis 59 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 60 % der reservierten Leistungen
  • 8 bis 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90 % der reservierten Leistungen
  • 0 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der reservierten Leistungen

Als reservierte Leistungen gelten insbesondere Unterkunft, Verpflegung, Pauschalen, Raumnutzung, vereinbarte Mindestumsätze, exklusive Öffnungen, Aktivitäten, Transporte und weitere bestätigte Leistungen.

Die Wasenalp AG empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Annullationskostenversicherung.


Art. 27 Teilannullation und Reduktion bei Gruppen

Bei teilweiser Annullation, Reduktion der Teilnehmerzahl, Reduktion von Zimmern, Schlafplätzen, Mahlzeiten, Räumen oder weiteren Leistungen kann die Wasenalp AG die dadurch nicht mehr anderweitig verwertbaren Leistungen nach den Annullationsfristen gemäss Art. 26 verrechnen.

Massgebend sind die Umstände des Einzelfalls, insbesondere Zeitpunkt der Reduktion, Umfang der Reduktion, bereits getätigte Vorbereitungen, Personalplanung, Wareneinkauf, Exklusivität der Reservation und Möglichkeit einer anderweitigen Vergabe.


Art. 28 Schäden und Verantwortung bei Gruppen

Der Gast, die Auftraggeberin oder der Auftraggeber haftet gegenüber der Wasenalp AG für Schäden, Verluste, Verunreinigungen oder Mehraufwand, die durch ihn selbst, seine Gäste, Mitarbeitenden, Teilnehmenden, Hilfspersonen oder beigezogene Dritte verursacht werden.

Dies gilt insbesondere für Schäden an Räumen, Mobiliar, Einrichtungen, Zimmern, technischen Anlagen, Dekorationen, Aussenbereichen, Fahrzeugen, Geschirr, Textilien oder sonstigem Eigentum der Wasenalp AG.


Art. 29 Dekorationen und mitgebrachtes Material

Das Berggasthaus ist dezent und saisonal dekoriert.

Eigene Dekorationen, Beschriftungen, technische Einrichtungen, Werbematerialien oder sonstige mitgebrachte Gegenstände dürfen nur nach vorgängiger Absprache mit der Wasenalp AG angebracht oder aufgestellt werden.

Das Anbringen von Dekorationen darf keine Schäden verursachen. Nägel, Schrauben, Klebstoffe, Klebebänder oder andere Befestigungen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Wasenalp AG verwendet werden.

Sämtliche Dekorationen und Materialien müssen den geltenden Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften entsprechen.

Mitgebrachte Dekorationen und Materialien sind nach der Veranstaltung vollständig zu entfernen. Erfolgt dies nicht, kann die Wasenalp AG Entsorgungs-, Reinigungs- oder Wiederherstellungskosten zusätzlich in Rechnung stellen.


Art. 30 Mitbringen von Speisen und Getränken

Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Wasenalp AG gestattet.

In solchen Fällen kann die Wasenalp AG ein Zapfengeld, Tellergeld oder eine Servicepauschale erheben, um Service-, Betriebs-, Reinigungs- und Infrastrukturkosten zu decken.

Die Höhe richtet sich nach Art und Menge der mitgebrachten Speisen und Getränke und wird individuell vereinbart.

Für mitgebrachte Weine in 0.75-Liter-Flaschen wird, sofern nicht anders vereinbart, ein Zapfengeld von CHF 30.00 pro Flasche erhoben.
Für mitgebrachte Torten wird ein Tortengeld von CHF 8.00 pro Person erhoben.

Der Gast, die Auftraggeberin oder der Auftraggeber haftet für Qualität, Hygiene, Deklaration und Sicherheit der mitgebrachten Speisen und Getränke und stellt die Wasenalp AG im gesetzlich zulässigen Umfang von Ansprüchen Dritter frei.


Art. 31 Verlängerung nach Mitternacht

Eine Verlängerung einer Veranstaltung über Mitternacht hinaus ist nur nach Absprache und Zustimmung der Wasenalp AG möglich.

Für jede angebrochene Stunde nach Mitternacht kann ein Zuschlag von CHF 120.00 verrechnet werden, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

Gesetzliche Ruhezeiten, behördliche Vorgaben, Sicherheitsaspekte und betriebliche Möglichkeiten bleiben vorbehalten.


Art. 32 Rücktritt durch die Wasenalp AG bei Gruppen und Veranstaltungen

Die Wasenalp AG kann eine Gruppenreservation, ein Seminar, einen Firmenanlass, einen Vereinsanlass oder eine Veranstaltung absagen oder den Vertrag auflösen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • die vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheit nicht fristgerecht geleistet wird;
  • die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet;
  • Sicherheitsrisiken für Gäste, Mitarbeitende oder Dritte bestehen;
  • behördliche Vorschriften oder Anordnungen entgegenstehen;
  • Wetter, Naturgefahren, Strassenzustand, Feuer, Wasser, technische Störungen oder höhere Gewalt die Durchführung verhindern oder wesentlich erschweren;
  • begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass die Veranstaltung dem Ruf oder den Interessen der Wasenalp AG erheblich schaden könnte.

In solchen Fällen entstehen keine Schadenersatzansprüche gegen die Wasenalp AG, soweit gesetzlich zulässig. Bereits bezahlte Beträge werden für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet, sofern der Rücktritt nicht durch ein vertragswidriges Verhalten des Gastes, der Auftraggeberin oder des Auftraggebers verursacht wurde.